der HLS Hypertech Laser Systems GmbH, Maria-Goeppert-Str. 1, 23562 Lübeck (Stand Januar 2018)
1. Geltungsbereich
Für alle Angebote und Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten die nachfolgenden Bedingungen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung von anders lautenden Bedingungen des Bestellers bedarf es unsererseits nicht. Abweichende Bestimmungen bedürfen unserer aus-drücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich, auch wenn sie schriftlich erfolgen; dies gilt auch für die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen steht uns das Eigentums- und Urheberrecht zu. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedür-fen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Preise
Die Preise unserer Angebote sind stets freibleibend und gelten als unverbindliche Richtpreise. Be-rechnet werden die am Tag der Auslieferung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die am Tag des Angebots geltenden Fracht- und Versandkosten. Grds. wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet; eine seemäßige Verpackung wird extra berechnet. Entsorgungskosten sind im Preis nicht enthalten und müssen vom Besteller selbst getragen werden.
Die Annullierung von Aufträgen ist nur mit unserem Einverständnis und gegen Ersatz der uns entstan-denen Kosten zzgl. 10% des Verkaufspreises als pauschalierter Schadensersatz möglich. Dem Be-steller bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder kein Schaden ent-standen ist.
Wird vor Ausführung von Reparaturen vom Besteller ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies anzugeben. Die zur Feststellung des Reparaturumfangs aufgewandten Kosten sind uns vom Besteller auch dann zu erstatten, wenn die Instandsetzung nach dem Willen des Bestellers nicht vorgenommen wird.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen, wenn nicht anders angegeben, nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vor.
Verzögert sich die Lieferung infolge Fehlens vollständiger Versandangaben oder sonstiger nicht recht-zeitiger Maßnahmen des Bestellers, ist das Datum der Meldung der Versandbereitschaft maßgebend.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Bei Erbringung einer Teilleistung entstehen für den Besteller keine zusätzlichen Versandkosten.
5. Versand und Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit der Versendung der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Angaben und Unterlagen voraus.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. In Fällen höherer Gewalt und unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Krieg, Aufruhr, Boykott, Streik oder Aussperrung), die nicht von uns zu vertreten sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller unver-züglich mitgeteilt. Wird die Lieferung hierdurch wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die vorbehaltlose Annahme der Ware durch den Besteller gilt als Verzicht auf Einrede der verspäteten Lieferung und daraus resultierender Ansprüche.
6. Gefahrübergang
Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver-mögen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausfüh-rung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Verzögert sich die Versendung der Ware durch Gründe, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Erklärung der Versandbereitschaft über.
7. Aufstellung und Inbetriebnahme
Die Aufstellung und Montage der gelieferten Geräte obliegt dem Besteller. Für die Aufstellung und Inbetriebnahme unserer Geräte können von uns Spezialkräfte nach Erhalt eines schriftlichen Auftrags gestellt werden. Für die Aufstellung, Inbetriebnahme, Revision und den Service unserer Geräte gelten zusätzlich unsere Montagebedingungen.
8. Gewährleistung
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig, insbesondere im Hin-blick auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit, zu untersuchen (§ 377 HGB). Die Ware gilt als ge-nehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge bei offensichtlichen Mängeln oder Mängeln, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 30 Werktagen nach Ablieferung der Ware oder ansonsten binnen 30 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf deren Absendung an.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Kaufleuten, juristischen Perso-nen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Alle während dieser Zeit entstehenden, von uns zu vertretenden Mängel werden kos-tenlos in unserem Werk beseitigt und zwar durch Reparatur oder Lieferung neuer Teile. Hierzu sind uns die beanstandeten Teile einzusenden. Auf Wunsch des Bestellers erfolgt die Instandsetzung auch an Ort und Stelle; in diesem Fall sind uns jedoch Reisekosten, Wege- und Wartezeiten sowie Auslösung für unser Personal zu vergüten, während die zur Behebung des Mangels an unserem Gerät er-forderliche Arbeitszeit zu unseren Lasten geht. Der Besteller darf nur mit unserer schriftlichen Geneh-migung die Nachbesserung selbst vornehmen bzw. vornehmen lassen. In diesem Fall sind die Kosten auf diejenigen Kosten gedeckelt, die uns bei Entsendung unseres Personals entstanden wären. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Für etwaige Schadenersatzansprüche neben oder statt der Leistung gilt die Regelung unter Ziff. 9..
Die Mängelhaftung greift bezüglich unmittelbarer Schäden an unseren Geräten, jedoch nicht bei Schäden infolge natürlicher Abnutzung, chemischer Einflüsse, fehlerhafter und nachlässiger Behand-lung, mangelhafter Anordnung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungewöhnlicher Betriebsbedingungen oder Nichtbeachtung unserer Vorschriften. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Bestellers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, ist der Besteller ver-pflichtet, uns sämtliche Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind.
9. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglich-keit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Bestimmung eingeschränkt.
Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertrags-gemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit wir dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folge-schäden sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Ware typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von uns für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe von 10000.00 EURO je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflich-ten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Gegen-über Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver-mögen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forde-rungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor, sodass bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung dient.
Wir sind jederzeit verpflichtet, auf Verlangen des Bestellers die bestellten Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Gesamtwert die gesicherten Ansprüche von uns um mehr als 110 % bzw. der Nominalwert der bestellten Sicherheiten die gesicherten Ansprüche von uns um mehr als 150 % nicht nur vorübergehend übersteigt.
Bei einem Einbau in fremde Waren werden wir Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten und zwar im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab.
Dem Besteller ist eine Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nur im ordentlichen Geschäftsgang gestattet. Im Falle der erlaubten oder unerlaubten Veräußerung tritt der Besteller uns bereits jetzt alle Forderungen, welche ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, bis zur Höhe des Rechnungsbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist. Der Besteller ist zum Forderungseinzug berechtigt, solange er sich vertragsgemäß verhält. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die dem Besteller zustehende Forderung selbst gegenüber dem Dritten geltend zu machen bzw. nach einer entsprechenden Mahnung die noch beim Besteller vorhandene Ware zurückzunehmen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbe-halts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der bestehenden Sicherheiten durch Dritte muss der Besteller uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen und alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt der Besteller alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen. Dies gilt nicht, soweit die Kosten im Vergleich zum Wert der Ware unverhältnismäßig hoch sind.
11. Aufrechnung
Der Besteller ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen, sofern die Forderung nicht unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
12. Datenschutz
Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetz gespeichert und vertraulich behandelt werden. Wir behalten uns vor, im Rahmen der Bestellabwicklung Daten an verbundene Unternehmen sowie zum Zwecke der Kreditprü-fung und Bonitätsüberwachung ggf. an die SCHUFA oder andere Wirtschaftsinformationsdienste wei-terzugeben. Dem Besteller steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wir verpflichten uns für diesen Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, sobald alle Bestellvorgänge vollständig abgewickelt sind.
13. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller nach unserer Wahl unser Geschäftssitz oder der Sitz des Bestellers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes bestimmt ist.
14. Anzuwendendes Recht, Sonstiges
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Parteien ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt war. Dies gilt auch bei etwaigen Vertragslücken.
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